Wer 2026 in die Säule 3a einzahlt, darf bis zu CHF 7'258 vom steuerbaren Einkommen abziehen — ohne Pensionskasse sogar 20% des Erwerbseinkommens, maximal CHF 36'288. Wie viel Steuern Sie damit wirklich sparen, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab: Je nach Einkommen und Wohnort liegt er grob zwischen 15% und 35%. Bei der vollen Einzahlung entspricht das einer Ersparnis von rund CHF 1'000 bis CHF 2'500 pro Jahr.

Unser Säule 3a Steuerrechner zeigt Ihnen Ihre geschätzte Steuerersparnis 2026 sofort — transparent gerechnet, ohne E-Mail und ohne dass Ihre Angaben irgendwo übermittelt werden. Neu ab 2026: Erstmals können Sie eine Beitragslücke von 2025 nachzahlen — das Modul dazu finden Sie direkt unter dem Ergebnis.

Säule 3a Steuerersparnis 2026 berechnen

Alle Angaben bleiben in Ihrem Browser. Die Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihres Grenzsteuersatzes.

«Ja» gilt für die meisten Angestellten mit beruflicher Vorsorge. «Nein» z. B. für Selbstständige oder Erwerbstätige ohne 2. Säule — dann gilt der höhere Rahmen von 20% des Erwerbseinkommens.

Nicht zwingend der Bruttolohn: gemeint ist das steuerbare Einkommen vor dem 3a-Abzug (nach Sozialabzügen, Berufskosten usw.). Der Abzug ist darauf begrenzt.

25%

Der Steuersatz, mit dem Ihr letzter verdienter Franken belastet wird (Bund + Kanton + Gemeinde). Unsicher? Ermitteln Sie ihn mit dem offiziellen ESTV-Steuerrechner — dort sehen Sie Ihre Steuerlast vor und nach dem 3a-Abzug exakt.

Geschätzte Steuerersparnis 2026
CHF 1'815
unverbindliche Schätzung auf Basis Ihres Grenzsteuersatzes
Nettobelastung CHF 5'443 Steuervorteil CHF 1'815 (25.0%)
Ihre EinzahlungCHF 7'258
Steuerlich abzugsfähiger BetragCHF 7'258
Maximalbetrag für Ihre SituationCHF 7'258
Noch möglicher 3a-Beitrag 2026CHF 0
Effektive Nettobelastung nach SteuervorteilCHF 5'443
Steuervorteil in % der Einzahlung25.0%
Steuervorteil pro MonatCHF 151
Bei einer Einzahlung von CHF 7'258 beträgt Ihre geschätzte Steuerersparnis rund CHF 1'815.

Wichtig: Die «Nettobelastung» ist nur eine Veranschaulichung des sofortigen Steuereffekts — Ihre Einzahlung bleibt selbstverständlich Ihr Vorsorgekapital, sie ist keine Ausgabe. Die tatsächliche Ersparnis kann wegen der Steuerprogression und Ihrer individuellen Situation abweichen. Verbindlich ist einzig Ihre Steuerveranlagung.

Neu 2026: Säule-3a-Lücke von 2025 nachzahlen Neu

Seit 1. Januar 2026 dürfen Beitragslücken geschlossen werden, die ab dem Beitragsjahr 2025 entstanden sind (Art. 7a/7b BVV 3). Voraussetzungen: AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen im Lückenjahr und im Einkaufsjahr, der ordentliche Jahresbeitrag 2026 ist vollständig einbezahlt, und der Einkauf übersteigt weder die reale Lücke noch CHF 7'258 pro Jahr. Ältere Lücken (vor 2025) sind ausgeschlossen.

Beitragslücke 2025CHF 2'258
Möglicher Einkauf 2026CHF 2'258
Zusätzliche geschätzte SteuerersparnisCHF 565

Der Einkauf ist ein potenziell zulässiger Betrag: Ihre Vorsorgeeinrichtung prüft und bestätigt die Nachzahlung nach den Vorgaben der BVV 3 verbindlich. Pro Lückenjahr ist nur eine einzige Nachzahlung erlaubt — eine Lücke darf nicht auf mehrere Jahre verteilt werden.

Wie viel Steuern spart man mit der Säule 3a?

Der Mechanismus ist einfach: Jeder Franken, den Sie 2026 in die Säule 3a einzahlen, reduziert Ihr steuerbares Einkommen um denselben Betrag. Ihre Steuerrechnung sinkt dadurch ungefähr um Einzahlung × Grenzsteuersatz. Der Grenzsteuersatz ist der Satz, mit dem Ihr letzter verdienter Franken belastet wird — er steigt mit dem Einkommen und variiert stark nach Wohnort.

Darum gibt es keine universelle Antwort: Bei tieferem Einkommen in einem steuergünstigen Kanton kann die Ersparnis bei 15% der Einzahlung liegen, bei hohem Einkommen in Genf oder Neuenburg bei über 35%. Für die meisten Erwerbstätigen mit voller Einzahlung von CHF 7'258 bewegt sich die jährliche Ersparnis realistisch zwischen rund CHF 1'100 und CHF 2'500. Wer die Grundlagen der Säule 3a sucht — Anbieter, Wertschriften, Auszahlungsstrategie — findet sie in unserem ausführlichen Säule 3a Guide 2026; diese Seite hier beantwortet gezielt die Frage: Was bringt mir das bei der Steuer?

Säule 3a Maximalbetrag 2026

Ihre SituationMaximalbetrag 2026
Mit Pensionskasse (2. Säule) — z. B. die meisten AngestelltenCHF 7'258 pro Jahr
Ohne Pensionskasse — z. B. viele Selbstständige20% des AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens, max. CHF 36'288

Zwei Details werden oft übersehen: Das Limit gilt pro Person und umfasst alle Ihre anerkannten 3a-Vorsorgeformen zusammen — ob Konten bei zwei Banken oder eine Kombination aus Bank und Versicherung, ändert nichts am Gesamtbetrag. Und: Nur Beiträge, die im Steuerjahr 2026 gutgeschrieben werden, zählen für 2026. Überweisen Sie deshalb nicht erst am 31. Dezember, sondern einige Tage früher.

Beispiele: So hoch kann die Steuerersparnis ausfallen

Die folgenden Werte sind keine Kantonswerte, sondern transparente Rechenbeispiele mit explizit angenommenen Grenzsteuersätzen — genau so rechnet auch der Rechner oben:

EinzahlungAngenommener GrenzsteuersatzGeschätzte Steuerersparnis
CHF 3'00015%CHF 450
CHF 3'00025%CHF 750
CHF 5'00025%CHF 1'250
CHF 7'258 (Maximum)20%CHF 1'451.60
CHF 7'258 (Maximum)25%CHF 1'814.50
CHF 7'258 (Maximum)30%CHF 2'177.40
CHF 7'258 (Maximum)35%CHF 2'540.30

Die Tabelle zeigt zwei Dinge: Die volle Einzahlung lohnt sich am meisten — und derselbe Beitrag kann je nach persönlichem Steuersatz fast CHF 1'100 Unterschied ausmachen. Deshalb rechnen wir transparent mit Ihrem Satz statt mit pauschalen Kantonsversprechen.

Warum Ihre tatsächliche Steuerersparnis abweichen kann

Unser Ergebnis ist eine ehrliche Schätzung, keine Veranlagung. In der Praxis verschieben vor allem diese Faktoren die reale Zahl:

  • Progression: Der Abzug senkt Ihr steuerbares Einkommen — dadurch kann Ihr effektiver Grenzsteuersatz leicht sinken. Die echte Ersparnis ist die Differenz Ihrer Steuerlast vor und nach dem Abzug.
  • Wohnort: Neben dem Kanton bestimmt auch die Gemeinde Ihren Steuerfuss — innerhalb desselben Kantons können sich spürbare Unterschiede ergeben.
  • Haushaltssituation: Zivilstand, Kinder, Konkubinat und allfällige Kirchensteuer verändern Tarif und Abzüge.
  • Weitere Abzüge: Pensionskassen-Einkäufe, Kinderbetreuungskosten oder Weiterbildung verschieben die Progression zusätzlich.

Für eine verbindliche Zahl empfehlen wir den offiziellen Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV): Berechnen Sie Ihre Steuer dort einmal mit und einmal ohne 3a-Abzug — die Differenz ist Ihre exakte Ersparnis. Den so ermittelten Grenzsteuersatz können Sie oben im Rechner einsetzen.

Neu 2026: Fehlende Säule-3a-Beiträge nachzahlen

Die wichtigste 3a-Neuerung seit Jahren: Seit 1. Januar 2026 dürfen Sie Beitragslücken rückwirkend schliessen — vorerst betrifft das nur Lücken aus dem Beitragsjahr 2025, künftig jeweils bis zu zehn Jahre rückwirkend (Art. 7a und 7b BVV 3). Die Bedingungen im Überblick:

  • Sie waren im Lückenjahr einzahlungsberechtigt (AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen) und sind es auch im Einkaufsjahr.
  • Der ordentliche Maximalbetrag des Einkaufsjahres ist zuerst vollständig einbezahlt — für 2026 also CHF 7'258 bzw. Ihr berechnetes Maximum ohne Pensionskasse.
  • Der Einkauf pro Jahr ist auf den «kleinen Beitrag» begrenzt: 2026 maximal CHF 7'258 — zusätzlich zum ordentlichen Beitrag. Massgebend ist ausserdem immer die tatsächliche Lücke: Haben Sie 2025 bereits CHF 5'000 einbezahlt, bleiben nur CHF 2'258.
  • Pro Lückenjahr ist eine einzige Nachzahlung erlaubt; Lücken vor 2025 können nicht mehr geschlossen werden.

Der Einkauf ist vollumfänglich vom Einkommen abziehbar und erhöht damit Ihre Steuerersparnis 2026 spürbar. Ob Sie persönlich eine Lücke schliessen können, zeigt das Nachzahl-Modul oben — die verbindliche Prüfung übernimmt Ihre Vorsorgeeinrichtung.

Was passiert steuerlich bei der Auszahlung?

Kurz, weil diese Seite der Einzahlung gewidmet ist: Die heutige Ersparnis ist nicht der ganze Lebenszeit-Vorteil. Beim Bezug — frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter — wird Ihr 3a-Kapital separat vom übrigen Einkommen zu einem privilegierten Satz besteuert (Kapitalauszahlungssteuer). Wie hoch die ausfällt, hängt von Ihrem Wohnort und der Höhe des Bezugs ab; eine gestaffelte Auszahlung über mehrere Konten und Jahre senkt die Progression spürbar. Details dazu — inklusive der 5-Konten-Strategie — finden Sie im Säule 3a Guide 2026. Unser Rechner bildet bewusst nur den Steuereffekt der Einzahlung ab, keine Auszahlungsprojektion.

Säule 3a Steuerrechner oder Steuererklärung — was zählt?

Der Rechner ist ein Planungsinstrument: Er beantwortet «Wie viel spare ich ungefähr?», bevor Sie einzahlen. Verbindlich wird es erst in der Steuererklärung: Dort tragen Sie Ihre 3a-Einzahlung als Abzug ein, die Veranlagung rechnet exakt. Quellensteuerpflichtige (Bewilligung B) unter der Pflichtveranlagungsgrenze holen sich den Abzug über eine freiwillige Tarifkorrektur zurück — Antrag bis Ende März des Folgejahres beim kantonalen Steueramt. Wie das Schritt für Schritt funktioniert, erklärt unser Guide zur Steuererklärung in der Schweiz für Ausländer; die Besonderheiten der Quellensteuer behandelt der Artikel Quellensteuer Schweiz 2026. Und wenn Sie Ihre drei Sparhebel gemeinsam durchrechnen möchten — 3a, Pensionskassen-Einkauf, NÖV —, steht dafür unser Steuerersparnis-Rechner bereit.

Berechnungsgrundlage & Transparenz

  • Stand: September 2026. Höchstbeträge 2026 gemäss BVV 3, Art. 7: CHF 7'258 mit Pensionskasse; 20% des Erwerbseinkommens, max. CHF 36'288 ohne Pensionskasse. Nachzahl-Regel: Art. 7a/7b BVV 3 (in Kraft seit 1.1.2026, Lücken nur ab Beitragsjahr 2025).
  • Was die Schätzung enthält: abzugsfähige Einzahlung × von Ihnen gewählter Grenzsteuersatz (Bund, Kanton, Gemeinde kombiniert).
  • Was sie nicht enthält: kantonale Tariftabellen, Gemeindesteuerfüsse, Kirchensteuer, Familienabzüge und Progressionseffekte im Detail. Wir verwenden absichtlich keine pauschalen Kantonswerte — sie wären Scheingenauigkeit.
  • Exakt prüfen: offizieller ESTV-Steuerrechner (Steuerlast mit und ohne Abzug vergleichen).
  • Dieses Angebot dient der Information und ersetzt keine Steuerberatung. Verbindlich ist einzig Ihre Steuerveranlagung.

Häufige Fragen zur Säule-3a-Steuerersparnis

Als Faustregel: Einzahlung × Grenzsteuersatz. Bei der vollen Einzahlung von CHF 7'258 sind das je nach Einkommen und Wohnort typischerweise rund CHF 1'000 bis CHF 2'500 pro Jahr. Ihren persönlichen Wert sehen Sie oben im Rechner in Sekunden.

Bei einem Grenzsteuersatz von 20% rund CHF 1'452, bei 25% rund CHF 1'815, bei 30% rund CHF 2'177 und bei 35% rund CHF 2'540. Welcher Satz auf Sie zutrifft, hängt vor allem vom steuerbaren Einkommen und vom Wohnkanton ab — die Beispieltabelle oben zeigt alle Werte im Überblick.

Als Schätzung: abzugsfähige Einzahlung × persönlicher Grenzsteuersatz. Exakt ist die Ersparnis die Differenz Ihrer Steuerrechnung mit und ohne 3a-Abzug — im offiziellen ESTV-Steuerrechner können Sie beide Varianten durchrechnen und vergleichen.

CHF 7'258 für Erwerbstätige mit Pensionskasse. Ohne Pensionskasse: 20% des AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288. Der Betrag gilt pro Person über alle 3a-Vorsorgeformen zusammen und ist gegenüber 2025 unverändert.

20% Ihres AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens, maximal CHF 36'288 (2026). Konkret: Bei CHF 50'000 Erwerbseinkommen CHF 10'000, bei CHF 100'000 CHF 20'000 — wählen Sie oben im Rechner «Nein, keine Pensionskasse», und Ihr Maximum wird automatisch berechnet.

Nein. Der Abzug von CHF 7'258 ist überall derselbe, aber die Ersparnis hängt vom Grenzsteuersatz ab — und der unterscheidet sich nach Kanton, Gemeinde und Einkommen erheblich. Bei hohen Einkommen kann der kantonale Unterschied mehrere hundert Franken pro Jahr betragen.

Ja — erstmals überhaupt. Voraussetzungen: Sie hatten 2025 ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen, der ordentliche Maximalbetrag 2026 ist vollständig einbezahlt, und der Einkauf übersteigt weder Ihre reale Lücke von 2025 noch CHF 7'258. Lücken vor 2025 sind ausgeschlossen. Das Nachzahl-Modul oben rechnet Ihre mögliche Lücke aus.

Ja. Massgebend ist die Gutschrift im Steuerjahr 2026 auf Ihrem 3a-Konto. Weil Banken um den Jahreswechsel Buchungstermine haben, empfehlen wir, die Einzahlung einige Tage vor dem 31. Dezember auszulösen.

Für die Steuerersparnis zählt das steuerbare Einkommen — nach Sozialabzügen, Berufskosten und weiteren Abzügen. Es liegt meist deutlich unter dem Bruttolohn. Nur für das Einzahlungsmaximum ohne Pensionskasse ist das AHV-pflichtige Erwerbseinkommen massgebend. Der Rechner fragt beide Begriffe deshalb getrennt ab.

Ja. Das Kapital wird bei der Auszahlung separat vom übrigen Einkommen zu einem privilegierten Satz besteuert. Die Höhe hängt von Bezugsort und -zeitpunkt ab. Der heutige Steuervorteil ist deshalb real, aber kein vollständiger Nettogewinn über die gesamte Laufzeit — in der Regel bleibt nach Abzug der späteren Kapitalauszahlungssteuer dennoch ein deutlicher Vorteil.

Quellen & Stand

Stand der rechtlichen Angaben: September 2026. Zahlenwerte zuletzt gegen BVV 3 (Art. 7/7a/7b) und ESTV-Unterlagen 2026 geprüft.