Franchise senken
Bis 30. November 2026

Die tiefere Franchise gilt ab 1. Januar 2027. Die Mitteilung muss schriftlich und rechtzeitig bei der Krankenkasse sein. Sicher planen: bis 15. November senden.

Franchise erhöhen
Nur ab 1. Januar

BAG: rechtzeitig melden, spätestens Mitte Dezember. Das ist eine Empfehlung. 31. Dezember oder letzter Arbeitstag sind Kassenpraxis, nicht die einheitliche nationale Rechtsregel.

Unter dem Jahr
Normalerweise nein

Ein besonderer Krankenkassenwechsel per 1. Juli ist etwas anderes als eine freie Franchiseänderung. Höhere Franchise: nach BAG/KVV erst wieder auf Jahresbeginn.

Das Wichtigste in Kürze

  • 30. Nov. Gesetzlich wichtige Frist für tiefere Franchise per 1. Januar
  • Mitte Dez. BAG-Empfehlung für höhere Franchise, nicht bis zuletzt warten
  • 1. Jan. Wirksamkeit der neuen Franchise im nächsten Kalenderjahr
  • Nein Unterjährig normalerweise keine freie Franchiseänderung
  • 300 CHF Ordentliche Franchise für Erwachsene nach geltendem Recht
  • 0 CHF Ordentliche Franchise für Kinder nach geltendem Recht

Diese Seite ist nicht der nächste Rechner für "300 oder 2'500". Sie beantwortet eine andere Frage: Sie sind bereits versichert, haben bereits eine Franchise und möchten wissen, wann und wie Sie diese bestehende Franchise ändern. Für die finanzielle Wahl der passenden Stufe verlinken wir gezielt auf den bestehenden Franchise-Rechner.

Die kurze Regel lautet: Die Franchise gehört zur Grundversicherung und wird pro Kalenderjahr geführt. Eine Änderung greift deshalb normalerweise erst auf den 1. Januar des nächsten Jahres. Der wichtigste Unterschied ist, ob Sie die Franchise senken oder erhöhen.

Franchise ändern: Die Fristen 2026 auf einen Blick

Für den Wechsel von 2026 auf 2027 sind diese Daten massgeblich. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen rechtlicher Frist, offizieller Empfehlung und operativer Praxis einzelner Krankenkassen.

ÄnderungMitteilung spätestensWirksam abEmpfehlung
Franchise senken30. November 2026, Eingang bei der Krankenkasse1. Januar 2027Priminfo nennt 15. November als konservative Planung; bei Post eingeschrieben oder A-Post Plus
Franchise erhöhenNur auf Beginn des Kalenderjahres; BAG empfiehlt Meldung spätestens Mitte Dezember1. Januar 2027Keine pauschale BAG-31.-Dezember-Frist; Versichererfrist prüfen

Für Kündigungen und schriftliche Mitteilungen zählt in der Praxis regelmässig der Eingang bei der Krankenkasse, nicht bloss das Absendedatum. Planen Sie darum ein paar Tage Reserve ein.

Warum stehen online verschiedene Daten? BAG/KVV trennen zwischen der Rechtsregel und praktischer Empfehlung: Senken muss schriftlich bis 30. November gemeldet sein; Erhöhen ist nur auf den Beginn eines Kalenderjahres möglich, BAG empfiehlt die Meldung spätestens Mitte Dezember. Priminfo nennt 15. November als sehr konservative Planung, damit Wechsel- oder Franchise-Mitteilungen sicher rechtzeitig eintreffen.

Warum nennen Krankenkassen unterschiedliche Fristen?

Die Verwirrung entsteht, weil drei Dinge oft gleich klingen: die rechtliche Regel, eine offizielle Sicherheits-Empfehlung und die operative Annahmefrist einer einzelnen Krankenkasse. Die folgende Übersicht ist bewusst neutral: Eine Kassenfrist ist praktisch wichtig, aber nicht automatisch Schweizer Gesetz.

Anbieter / QuelleFranchise senkenFranchise erhöhenEinordnung
BAG / PriminfoBAG: schriftlich bis 30. November; Priminfo nennt 15. November als sichere Planung.BAG: nur auf Beginn des Kalenderjahres; Empfehlung spätestens Mitte Dezember. Priminfo nennt 15. November als sehr konservative Planung für Franchise-Mitteilungen.Offizielle Regel und offizielle Empfehlung
HelsanaBis 30. NovemberBis 31. DezemberOperative Frist dieser Krankenkasse
SanitasBis 30. November bzw. letzter Arbeitstag im NovemberBis 31. Dezember bzw. letzter Arbeitstag im DezemberOperative Frist dieser Krankenkasse
CONCORDIABis 30. NovemberBis 31. DezemberOperative Frist dieser Krankenkasse
CSSBis zum letzten Arbeitstag im November innerhalb der ÖffnungszeitenBis zum letzten Arbeitstag im Dezember innerhalb der ÖffnungszeitenOperative Frist dieser Krankenkasse
SWICABis zum letzten Arbeitstag im November, 17 UhrBis zum letzten Arbeitstag im Dezember, 17 UhrOperative Frist dieser Krankenkasse

Stand: September 2026. Die Frist Ihrer eigenen Krankenkasse kann operativ früher konkretisiert sein. Wenn Sie nicht bis zum letzten möglichen Tag warten, vermeiden Sie unnötige Risiken.

Jetzt / Herbst 2026

Gesundheitskosten, Reserve und Prämie prüfen.

15. November

Sicherer Versandtermin nach Priminfo-Empfehlung.

30. November

Wichtige Eingangsfrist für tiefere Franchise.

1. Januar 2027

Neue Franchise gilt für das Kalenderjahr 2027.

Fristen-Check: Bis wann müssen Sie Ihre Franchise ändern?

Wählen Sie, was Sie vorhaben. Der Check speichert keine Daten und nutzt keine externen Dienste.

Franchise senken: So funktioniert der Wechsel

Eine Senkung bedeutet: Sie wechseln von einer höheren Wahlfranchise, zum Beispiel 2'500 Franken, auf eine tiefere Stufe oder zurück zur ordentlichen Franchise von 300 Franken. Nach BAG muss die gewünschte tiefere Franchise der Krankenkasse bis zum 30. November schriftlich mitgeteilt werden.

Die Änderung gilt nicht sofort. Wenn Sie im Herbst 2026 senken, gilt die tiefere Franchise ab 1. Januar 2027. Für Leistungen im Jahr 2026 bleibt die bisherige Franchise massgebend.

  1. Neue Franchise wählen: Entscheiden Sie, ob Sie auf 300, 500, 1'000, 1'500 oder 2'000 Franken senken möchten.
  2. Krankenkasse informieren: Nutzen Sie Kundenportal, Formular oder schriftlichen Brief. Für die Senkung ist die schriftliche Nachweisbarkeit wichtig.
  3. Frist mit Reserve planen: Nicht am 30. November um 23:00 Uhr beginnen. Priminfo empfiehlt den Versand bis 15. November.
  4. Bestätigung aufbewahren: Prüfen Sie die Police für 2027, sobald sie eintrifft.

Keine Gesundheitsprüfung: Für die Änderung der Franchise in der obligatorischen Grundversicherung ist keine Gesundheitsprüfung nötig. Gesundheitszustand und laufende Behandlungen verhindern die Änderung nicht, wenn die formellen Voraussetzungen eingehalten sind. Das gilt nicht automatisch für Zusatzversicherungen; dort können andere Regeln und Gesundheitsfragen gelten.

Franchise erhöhen: Das müssen Sie beachten

Eine höhere Franchise senkt normalerweise die Prämie, erhöht aber Ihr eigenes Kostenrisiko. Rechtlich wichtig: Eine höhere Franchise kann nach KVV nur auf den Beginn eines Kalenderjahres gewählt werden. BAG empfiehlt, die Krankenkasse rechtzeitig, spätestens Mitte Dezember, zu benachrichtigen.

Viele Versicherer nennen in ihren Kundenportalen den 31. Dezember oder den letzten Arbeitstag im Dezember als operative Grenze. Das ist für die Praxis relevant, aber keine einheitliche nationale gesetzliche Frist. Wer stressfrei wechseln möchte, erledigt die Erhöhung im November oder bis Mitte Dezember und wartet nicht auf den letzten möglichen Portal-Klick.

Finanzielle Frage auslagern: Ob 2'500 Franken für Sie sinnvoll sind, ist eine separate Kostenfrage. Lesen oder berechnen Sie das hier: Franchise 300 oder 2'500: Was lohnt sich wirklich? und Franchise-Rechner.

Kann man die Franchise unter dem Jahr ändern?

Normalerweise nein. Die Franchise kann nach BAG jeweils nur auf Beginn eines Kalenderjahres geändert werden. Genau hier entsteht online oft Verwirrung: Es gibt unter engen Bedingungen einen Krankenkassenwechsel per 1. Juli. Das ist aber nicht dasselbe wie eine freie Franchiseänderung unter dem Jahr.

Franchise frei ändern

  • Von 300 auf 2'500 im JuliNein
  • Von 2'500 auf 300 im JuliNormalerweise nein
  • Wirksamkeit1. Januar

Versicherer wechseln

  • Per 1. JanuarRegelfall
  • Per 1. JuliNur Spezialfall
  • Voraussetzung JuliStandardmodell + ordentliche Franchise

Der Spezialfall per 1. Juli ist nach Priminfo für Versicherte mit ordentlicher Franchise und freier Wahl des Leistungserbringers vorgesehen. Wer bereits eine höhere Franchise, HMO, Hausarztmodell, Telmed oder Bonusversicherung hat, kann diesen Halbjahreswechsel in der Regel nicht nutzen.

Franchise ändern und gleichzeitig Krankenkasse wechseln

Es gibt drei typische Situationen:

Gleiche Kasse, nur Franchise ändern

Sie bleiben beim Versicherer und melden nur die neue Franchise für den 1. Januar. Für Senkung die 30.-November-Frist beachten.

Neue Kasse per 1. Januar

Sie kündigen die Grundversicherung fristgerecht und wählen bei der neuen Kasse die Franchise für das neue Kalenderjahr.

Spezialfall per 1. Juli

Nur bei ordentlicher Franchise und Standardmodell. Dabei bedeutet der Versichererwechsel nicht automatisch freie Wahl einer höheren Franchise.

Falls ein zulässiger Versichererwechsel im laufenden Kalenderjahr stattfindet, wird die Kostenbeteiligung nicht einfach doppelt erhoben. BAG und KVV halten fest: Der neue Versicherer rechnet bereits in diesem Jahr in Rechnung gestellte Franchise und Selbstbehalt an. Bewahren Sie deshalb Leistungsabrechnungen und Bestätigungen der bisherigen Krankenkasse auf.

Franchise 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000 oder 2'500?

Diese Seite erklärt den Wechselprozess. Für die finanzielle Optimierung reicht hier die kurze Übersicht der aktuell zulässigen Stufen:

Versicherte PersonOrdentliche FranchiseWählbare Franchisen
Erwachsene300 CHF500, 1'000, 1'500, 2'000, 2'500 CHF
Kinder0 CHF100, 200, 300, 400, 500, 600 CHF

Welche Stufe für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von erwarteten Gesundheitskosten und Ihrer Liquiditätsreserve ab. Nutzen Sie dafür den bestehenden Franchise-Rechner oder den Artikel Franchise 300 oder 2'500.

Frist verpasst: Was passiert jetzt?

Wenn Sie die Senkungsfrist verpassen, bleibt die bisherige Franchise in der Regel für das nächste Kalenderjahr bestehen. Beispiel: Ihre Mitteilung zur Senkung von 2'500 auf 300 Franken trifft erst am 3. Dezember 2026 ein. Dann kann die Kasse die Änderung für 2027 ablehnen; die nächste ordentliche Chance ist der Wechsel per 1. Januar 2028.

Bei einer gewünschten Erhöhung ist die Lage praktischer, aber nicht beliebig. BAG empfiehlt die Meldung bis spätestens Mitte Dezember; viele Versicherer setzen zusätzlich eigene operative Termine bis Ende Dezember. Wenn Sie Ende Dezember merken, dass Sie erhöhen möchten, prüfen Sie sofort das Portal Ihrer Kasse oder fragen schriftlich nach. Verstehen Sie Ende Dezember aber als mögliche Kassenpraxis, nicht als pauschale nationale Rechtsfrist.

Franchise ändern: Mustertext für die Krankenkasse

Viele Krankenkassen bieten dafür ein Portal oder Formular. Wenn Sie schriftlich melden möchten, kann der Text kurz sein:

Vorlage: Änderung der Franchise

Betreff: Änderung der Franchise in der Grundversicherung per 1. Januar 2027

Sehr geehrte Damen und Herren

Bitte ändern Sie meine Franchise in der obligatorischen Grundversicherung per 1. Januar 2027 wie folgt:

Name: [Vorname Nachname]
Versichertennummer: [Nummer]
Aktuelle Franchise: [z.B. CHF 2'500]
Neue Franchise ab 1. Januar 2027: [z.B. CHF 300]

Bitte bestätigen Sie mir die Änderung schriftlich.

Freundliche Grüsse
[Vorname Nachname]

Priminfo stellt auch einen offiziellen Musterbrief für die Änderung der Franchise bereit. Für eine reine Franchiseänderung ist die Bestätigung Ihrer aktuellen Kasse besonders wichtig.

Sollte ich die Franchise überhaupt ändern?

Eine Senkung kann sinnvoll sein, wenn Sie im nächsten Jahr deutlich höhere Gesundheitskosten erwarten oder die Reserve für eine hohe Franchise nicht sicher verfügbar ist. Eine Erhöhung kann sinnvoll sein, wenn Sie wenige Behandlungen erwarten und den Betrag im Ernstfall aus eigener Tasche zahlen können.

Das ist keine medizinische Prognose und keine persönliche Versicherungsberatung. Rechnen Sie konservativ: Was passiert, wenn Anfang Januar eine teure Behandlung nötig wird? Genau für diese Entscheidung ist der Artikel Franchise 300 oder 2'500: Was lohnt sich wirklich? gedacht.

Stand 2026: Wird die Mindestfranchise erhöht?

Stand September 2026: Die geplante Erhöhung ist noch keine geltende Franchise. Aktuell gilt weiterhin die ordentliche Franchise von 300 Franken für Erwachsene und 0 Franken für Kinder.

Der Bundesrat hat am 13. März 2026 eine KVG-Änderung zur Anpassung der Franchise in die Vernehmlassung geschickt. Diskutiert wird unter anderem ein Mechanismus und in einem ersten Schritt eine Erhöhung der Mindestfranchise von 300 auf 400 Franken. Das ist aber ein Reformvorhaben. Solange keine verbindliche Änderung in Kraft ist, bleiben die heutigen Beträge die Grundlage für Ihre Franchiseänderung 2026/2027.

Häufige Fragen (FAQ)

Die neue Franchise gilt grundsätzlich ab 1. Januar. Für eine Senkung muss die Mitteilung nach BAG bis 30. November schriftlich bei der Krankenkasse sein. Für eine Erhöhung empfiehlt BAG eine Meldung rechtzeitig, spätestens Mitte Dezember. Diese Mitte-Dezember-Angabe ist eine Empfehlung, keine pauschale nationale Rechtsfrist.

Bis 30. November, Eingang bei der Krankenkasse. Für den Wechsel 2026 auf 2027 ist das Montag, 30. November 2026. Priminfo nennt 15. November als konservative Planung, damit die Mitteilung sicher rechtzeitig eintrifft.

Eine höhere Franchise kann nur auf den Beginn eines Kalenderjahres gewählt werden. BAG empfiehlt, die Krankenkasse spätestens Mitte Dezember zu informieren. Einzelne Versicherer nennen für ihre Portale den 31. Dezember oder den letzten Arbeitstag; das ist Kassenpraxis, keine einheitliche nationale Rechtsregel.

Normalerweise nein. Die Franchiseänderung ist an den Jahresbeginn gebunden. Ein möglicher Versichererwechsel per 1. Juli ist ein eigener Spezialfall und erlaubt nicht automatisch eine höhere Franchise.

Beim Wechsel per 1. Januar wählen Sie die Franchise fürs neue Jahr. Beim Wechsel per 1. Juli gelten enge Voraussetzungen: ordentliche Franchise und Standardmodell. Dann ist eine freie Erhöhung unter dem Jahr nicht vorgesehen.

Ab dem 1. Januar des folgenden Kalenderjahres. Eine 2026 gemeldete Änderung gilt also ab 1. Januar 2027.

Ja, grundsätzlich jedes Jahr, aber nicht beliebig unter dem Jahr. Massgebend ist der Wechsel auf den Beginn des Kalenderjahres und die rechtzeitige Mitteilung.

Nicht wegen Ihres Gesundheitszustands. In der Grundversicherung darf der Gesundheitszustand kein Ablehnungsgrund sein. Entscheidend ist, dass die Mitteilung fristgerecht und korrekt erfolgt.

Dann bleibt die bisherige Franchise normalerweise für das nächste Jahr bestehen. Die nächste ordentliche Chance ist der 1. Januar des Folgejahres danach.

Erwachsene: 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000 oder 2'500 Franken. Kinder: 0, 100, 200, 300, 400, 500 oder 600 Franken. Nicht jede Kasse muss jede Wahlfranchise anbieten.

Für die Senkung nennt BAG ausdrücklich schriftliche Mitteilung. Portale und Online-Formulare sind bei vielen Versicherern üblich. Wichtig ist ein Nachweis oder eine Bestätigung.

Stand September 2026 ist die Erhöhung noch kein geltendes Recht. Es gibt ein Reformvorhaben aus März 2026, aber aktuell gelten weiterhin 300 Franken für Erwachsene und 0 Franken für Kinder.

Quellen & Stand