Das Wichtigste in Kürze

  • 31 TageNachdeckung nach Ende des Lohnanspruchs
  • 6 MonateAbredeversicherung maximal verlängerbar
  • CHF 40–65Kosten pro Monat je nach Versicherer
  • 0 CHFFranchise bei UVG/Abredeversicherung
  • ALV = SuvaBei Arbeitslosigkeit automatisch geschützt
  • ≥ 8 Std.NBU-Pflicht pro Arbeitgeber

Sie haben gekündigt, wurden entlassen oder Ihr befristeter Vertrag läuft aus. Neben Gehalt, Pensionskasse und Krankentaggeld stellt sich eine Frage, die viele erst spät entdecken: Bin ich morgen noch unfallversichert?

Die Antwort hängt von Ihrer Situation ab — und von einer 31-Tage-Frist, die Sie nicht verpassen sollten. Dieser Guide führt Sie durch jede Variante: Stellenwechsel, Arbeitslosigkeit, Sabbatical, Teilzeit unter 8 Stunden und mehr. Am Ende wissen Sie genau, ob Sie eine Abredeversicherung brauchen oder die Krankenkasse reicht.

Arbeitnehmer verlässt nach Jobende seinen Arbeitsplatz

Inhaltsverzeichnis

Alles zu Unfallversicherung nach Jobende
  1. Was passiert nach dem letzten Arbeitstag?
  2. Die 31-Tage-Zeitleiste
  3. Was ist eine Abredeversicherung?
  4. Abredeversicherung vs. Krankenkasse
  5. Entscheidungsbaum
  6. Welche Lösung passt zu mir?
  7. Arbeitslosigkeit & Suva-Schutz
  8. Weniger als 8 Stunden pro Woche
  9. Unbezahlter Urlaub & Sabbatical
  10. Was kostet eine Abredeversicherung?
  11. Die 6 häufigsten Fehler
  12. Checkliste vor dem letzten Arbeitstag

1. Was passiert nach dem letzten Arbeitstag?

Die Unfallversicherung in der Schweiz unterscheidet zwischen zwei Situationen — und das ist der Schlüssel zum Verständnis:

Berufsunfall (BU)

Endet sofort am letzten Arbeitstag. Sobald Sie nicht mehr für den Arbeitgeber tätig sind, gibt es keinen Berufsunfall mehr — logisch, denn Sie sind ja nicht mehr am Arbeitsplatz.

Nichtberufsunfall (NBU)

Läuft 31 Tage weiter nach dem Ende des Lohnanspruchs von mindestens 50%. Danach erlischt der Schutz — ausser Sie handeln. Das betrifft Freizeit, Sport, Haushalt, Verkehr.

⚠️ Der entscheidende Punkt: Die Frist beginnt nicht am letzten physischen Arbeitstag, sondern mit dem Ende des Lohnanspruchs. Wenn Sie per Ende August kündigen und Ihr letzter Lohn am 31. August endet, läuft die NBU-Deckung bis zum 1. Oktober (31 Tage).

2. Die 31-Tage-Zeitleiste: So läuft Ihre Unfalldeckung

Tag 0

Letzter Lohnanspruch endet

Die NBU-Nachdeckung von 31 Tagen beginnt. Berufsunfälle sind ab hier nicht mehr gedeckt. Beispiel: Lohnanspruch endet am 31. August → Frist läuft ab 1. September.

Tag 1–31

Nachdeckung aktiv — jetzt entscheiden!

Sie sind noch gegen Nichtberufsunfälle versichert. In diesen 31 Tagen müssen Sie handeln: Abredeversicherung abschliessen, ALV anmelden oder Unfall bei Krankenkasse einschliessen.

Tag 32

Ohne Massnahme: Kein Unfallschutz mehr

Ohne Abredeversicherung, ALV-Anmeldung oder Krankenkassen-Unfalldeckung sind Sie ab Tag 32 komplett ohne Unfallversicherung. Ein Skiunfall, Treppensturz oder Velounfall wird zur Vollkosten-Falle.

Tag 32–180

Abredeversicherung: bis zu 6 Monate Schutz

Mit rechtzeitig abgeschlossener Abredeversicherung läuft Ihr UVG-Schutz weiter — maximal 6 Monate. Volle Leistungen: 100% Heilkosten, Taggeld, Renten. CHF 40–65/Monat.

Tag 181+

Neuer Job — oder Krankenkasse

Entweder Sie haben wieder einen Job (≥8 Std./Woche) und sind erneut NBU-versichert — oder Sie müssen die Unfalldeckung über die Krankenkasse (KVG) einschliessen.

🗓️ Fristen-Rechner: Ihre persönlichen Deadlines

Letzten Lohnanspruch eingeben — alle Fristen auf einen Blick

Das genaue Enddatum der Abredeversicherung hängt vom tatsächlichen Vertragsbeginn ab. Die Nachdeckungsfrist berechnet sich nach Art. 3 Abs. 2 UVG (Ende Lohnanspruch).

3. Was ist eine Abredeversicherung?

Die Abredeversicherung — auch Überbrückungs- oder Interim-Unfallversicherung genannt — ist eine freiwillige Verlängerung Ihrer Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) nach UVG. Sie schliesst die Lücke zwischen zwei Jobs oder während einer Auszeit.

💡 Merksatz: Die Abredeversicherung ist keine neue Versicherung, sondern die Verlängerung Ihrer bestehenden NBU-Deckung beim selben Versicherer — zu denselben Bedingungen. Gleicher Schutz, gleicher Umfang, nur dass Sie die Prämie jetzt selbst zahlen.

MerkmalRegel
Maximale Dauer6 Monate, nicht verlängerbar
AbschlussfristInnerhalb von 31 Tagen nach Ende des Lohnanspruchs
Wo abschliessen?Beim bisherigen UVG-Unfallversicherer Ihres Arbeitgebers (Suva, AXA, Groupe Mutuel, etc.)
KostenCHF 40–65 pro Monat (Suva: CHF 65, AXA/Groupe Mutuel: CHF 40–45)
ZahlungszeitpunktSpätestens am Tag des Endes der NBU-Versicherung (Tag 31)
Vorzeitiges EndeBei neuem Job mit ≥8 Std./Woche endet die Abredeversicherung automatisch
LeistungsumfangIdentisch mit UVG: 100% Heilkosten ohne Franchise, Taggeld (80%), Renten

4. Abredeversicherung vs. Krankenkasse-Unfall: Der Vergleich

Das ist der wichtigste Vergleich dieses Artikels. Diese beiden Lösungen sind nicht gleichwertig. Wer nur «Unfall bei der Krankenkasse einschliessen» wählt, verzichtet auf wesentliche Leistungen.

LeistungAbredeversicherung (UVG)Krankenkasse-Unfall (KVG)
Heilkosten (Spital, Arzt, OP)100% übernommenNach Franchise + 10% Selbstbehalt
FranchiseKeine (CHF 0)CHF 300 – 2'500 (wie gewählt)
SelbstbehaltKeiner (0%)10% bis max. CHF 700/Jahr
Taggeld (Erwerbsausfall)80% des versicherten Lohns ab 3. TagNicht gedeckt
InvaliditätsrenteJa (UVG-Rente)Nein
HinterlassenenrenteJaNein
Rettung & TransportGedeckt (bis CHF 5'000)50% bis max. CHF 500/Jahr
Kosten pro MonatCHF 40–65Im Prämienanteil enthalten (~CHF 7–15/Monat)
Maximale Dauer6 MonateUnbegrenzt (solange KVG-Prämie bezahlt)

Fazit: Die Abredeversicherung kostet mehr, deckt aber Erwerbsausfall, Renten und 100% der Heilkosten ohne Selbstbehalt. Die Krankenkasse ist billiger, aber ein schwerer Unfall kann Sie trotzdem mehrere tausend Franken kosten (Franchise + Selbstbehalt) — und Ihr Einkommen ist nicht geschützt.

💡 Praxis-Tipp: Wenn Sie nur 2-3 Wochen zwischen zwei Jobs haben, reicht die 31-Tage-Nachdeckung völlig. Bei 2-6 Monaten Auszeit ist die Abredeversicherung die klar bessere Wahl. Erst bei Lücken über 6 Monaten wird die Krankenkasse zur relevanten Option.

5. Entscheidungsbaum: Was brauche ich?

Ihr Weg zur richtigen Unfallversicherung

1

Endet Ihr Lohnanspruch? (Kündigung, Vertragsende, Austritt)

Falls ja: Die 31-Tage-Nachdeckung für Nichtberufsunfälle beginnt. Weiter zu Schritt 2.

2

Beginnt Ihr neuer Job innerhalb von 31 Tagen (≥8 Std./Woche)?

Falls ja: Keine Lücke — Sie brauchen nichts zu tun. Der neue Arbeitgeber versichert Sie ab Tag 1 wieder gegen NBU.

3

Sind Sie beim RAV gemeldet und beziehen Arbeitslosengelder?

Falls ja: Sie sind automatisch bei der Suva unfallversichert. Keine Abredeversicherung nötig. Der Schutz endet 31 Tage nach der letzten ALV-Zahlung.

4

Dauert Ihre Lücke länger als 31 Tage, aber weniger als 6 Monate?

Falls ja: Abredeversicherung abschliessen! Noch heute beim Unfallversicherer Ihres (ehemaligen) Arbeitgebers beantragen. CHF 40–65/Monat. Volle UVG-Leistungen.

5

Arbeiten Sie weniger als 8 Stunden pro Woche?

Falls ja: Sie MÜSSEN Unfall bei der Krankenkasse einschliessen. Unter 8 Std./Woche sind Sie nur gegen Berufsunfälle versichert. Ohne Krankenkassen-Unfall sind Freizeitunfälle nicht gedeckt.

6

Lücke über 6 Monate?Krankenkassen-Unfalldeckung aktivieren. Bedenken Sie: Kein Taggeld, Franchise + Selbstbehalt. Evtl. zusätzlich freiwillige Einzel-Unfallversicherung prüfen.

6. Welche Lösung passt zu meiner Situation?

Szenario 1: Stellenwechsel mit 2 Wochen Pause

Alter Job endet am 31. August. Neuer Job startet am 15. September. Keine Lücke — die 31-Tage-Nachdeckung überbrückt die 14 Tage problemlos. Keine Abredeversicherung nötig.

Szenario 2: Zwei Monate Auszeit ab 31. August

Nachdeckung endet am 1. Oktober. Neuer Job beginnt erst am 1. November. → 30 Tage Lücke. Abredeversicherung nötig: beim bisherigen UVG-Versicherer vor dem 1. Oktober abschliessen, 2 Monate zahlen (CHF 80–130).

Szenario 3: Sechsmonatiges Sabbatical

Letzter Lohn endet 30. Juni. Nachdeckung bis 31. Juli. → Abredeversicherung für 5 Monate nötig (August–Dezember). CHF 200–325 Gesamtkosten. Vor Antritt klären, ob der Arbeitgeber die NBU-Nachdeckung überhaupt anbietet.

Szenario 4: Arbeitslos und beim RAV

Sie erhalten ALV-Leistungen. → Automatisch über Suva unfallversichert. Keine Abredeversicherung nötig. Der Schutz endet 31 Tage nach Ende der ALV-Zahlungen — erst dann an Abredeversicherung oder Krankenkasse denken.

Szenario 5: Teilzeit unter 8 Stunden

Sie arbeiten 6 Std./Woche. → Nur Berufsunfälle über den Arbeitgeber versichert. Nichtberufsunfälle MÜSSEN über die Krankenkasse gedeckt sein. Prüfen Sie Ihren KVG-Vertrag — Unfalldeckung fehlt oft!

Szenario 6: Länger als 6 Monate ohne Job

Die Abredeversicherung ist nach 6 Monaten ausgeschöpft. → Unfalldeckung bei Krankenkasse aktivieren. Zusätzlich: Freiwillige Einzel-Unfallversicherung für Taggeld/Renten prüfen. Ohne UVG kein Erwerbsausfall gedeckt.

7. Arbeitslosigkeit: Brauche ich eine Abredeversicherung?

Nein — solange Sie ALV-Leistungen beziehen. Wer Arbeitslosengelder erhält, ist automatisch bei der Suva gegen Unfälle versichert. Das gilt für Berufs- und Nichtberufsunfälle und deckt die vollen UVG-Leistungen ab.

⚠️ Achtung: Der Suva-Schutz endet 31 Tage nach der letzten ALV-Zahlung. Wer ausgesteuert wird (Ende der Rahmenfrist) oder keinen Anspruch mehr hat, verliert auch den Unfallschutz. Erst dann wird die Abredeversicherung relevant — und Sie haben ab diesem Zeitpunkt 31 Tage Zeit, sie abzuschliessen.

8. Weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten

✅ 8 Stunden oder mehr pro Woche

Sie sind über den Arbeitgeber gegen Berufsunfälle (BU) UND Nichtberufsunfälle (NBU) versichert. Die NBU-Prämie wird vom Lohn abgezogen (~1-2%). Sie können die Unfalldeckung aus der Krankenkasse streichen und sparen ~CHF 80–150/Jahr.

⚠️ Weniger als 8 Stunden pro Woche

Sie sind nur gegen Berufsunfälle (BU) versichert. Freizeitunfälle sind NICHT gedeckt. Sie müssen die Unfalldeckung zwingend in Ihrer Krankenkassen-Grundversicherung eingeschlossen haben. Die Stundenzahl gilt pro Arbeitgeber — zwei Jobs à 4 Std. bei verschiedenen Arbeitgebern erfüllen die Grenze NICHT.

9. Unbezahlter Urlaub und Sabbatical

Bei unbezahltem Urlaub ruht Ihre Arbeitspflicht — und damit auch der Lohnanspruch. Die 31-Tage-Regel gilt auch hier.

Berufstätige bereitet sich auf unbezahlten Urlaub oder ein Sabbatical vor
Dauer des unbezahlten UrlaubsUnfallversicherungMassnahme
Bis 30 TageIn der Regel kein EinflussArbeitgeber informiert halten; 31-Tage-Nachdeckung reicht
31 Tage bis 6 MonateNBU läuft aus nach 31 TagenAbredeversicherung beim Arbeitgeber-Unfallversicherer abschliessen
Über 6 MonateAbredeversicherung ausgeschöpftKrankenkassen-Unfall einschliessen + evtl. Einzel-Unfallversicherung

💡 Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, bei welchem Versicherer Sie aktuell NBU-versichert sind und wann genau die 31-Tage-Frist abläuft. Das brauchen Sie für den Antrag der Abredeversicherung.

10. Was kostet eine Abredeversicherung 2026?

Die Prämie ist versichererabhängig — es gibt keinen gesetzlichen Einheitspreis. Hier die aktuellen Richtwerte (Stand 2026):

VersichererPrämie pro MonatZahlungsweise
SuvaCHF 65.–Online über suva.ch/abredeversicherung
AXACHF 40.–Über bisherigen Arbeitgeber-Vertrag
Groupe MutuelCHF 40.–Über bisherigen Arbeitgeber-Vertrag
Andere UVG-Versicherer~CHF 40–60Direkt beim Versicherer erfragen

Die Zahlung muss spätestens am letzten Tag der Nachdeckungsfrist (Tag 31) erfolgen. Auch angebrochene Monate werden voll berechnet — zwei Monate und eine Woche kosten also drei Monatsprämien.

10b. Praxis-Beispiel: Warum die Abredeversicherung mehr als nur Behandlungskosten schützt

Markus, 34, beendet seinen Job per 30. September 2026. Der neue Job startet am 1. Januar 2027 — 3 Monate Lücke. Er schliesst eine Abredeversicherung bei der Suva ab (CHF 65/Monat, gesamte Prämie für 3 Monate: CHF 195).

Behandlungskosten nach einem Unfall

Mit UVG/Abredeversicherung: 100% der medizinisch notwendigen Behandlung — keine Franchise, kein Selbstbehalt.

Nur mit KVG-Unfall (Franchise CHF 300): Franchise CHF 300 + 10% Selbstbehalt (max. CHF 700/Jahr) auf alle Behandlungskosten. Bei Spital-OP, Gips und Physio mehrere tausend Franken Gesamtkosten schnell mehrere hundert Franken aus eigener Tasche.

Taggeld: Einkommensschutz

Mit UVG/Abredeversicherung: 80% des versicherten Lohns ab dem 3. Tag nach dem Unfall. Für Markus: rund CHF 197 pro Tag.

Nur mit KVG-Unfall: Kein Taggeld. Jeder Tag Arbeitsunfähigkeit bedeutet kompletten Einkommensverlust. Die Krankenkasse zahlt nur Behandlung — nicht den Lebensunterhalt.

Der fundamentale Unterschied: Die Abredeversicherung (CHF 195 für 3 Monate) schützt zwei verschiedene Dinge — Behandlungskosten ohne Selbstbeteiligung UND Ihr Einkommen. Die Krankenkassen-Unfalldeckung schützt nur vor Behandlungskosten — und das mit Franchise und Selbstbehalt.

11. Die 6 häufigsten Fehler

  • Denken, die Versicherung ende am letzten Arbeitstag. Die NBU-Nachdeckung läuft 31 Tage weiter — aber nur, wenn Sie vorher ≥8 Std./Woche gearbeitet haben. Verwechseln Sie nicht Berufsunfall (endet sofort) mit Nichtberufsunfall (31 Tage).
  • Die 31-Tage-Frist verpassen. Wer am Tag 32 ohne Abredeversicherung dasteht, hat kein Rückkaufsrecht. Die Abredeversicherung kann NICHT rückwirkend abgeschlossen werden. Dann hilft nur noch Krankenkasse-Unfall.
  • Abredeversicherung und Krankenkasse-Unfall gleichsetzen. Die Krankenkasse zahlt Behandlungskosten — aber mit Franchise, Selbstbehalt und OHNE Taggeld. Ein Beinbruch mit mehrwöchigem Arbeitsausfall bedeutet unter KVG vollen Einkommensverlust — das Taggeld der Abredeversicherung hätte 80% Ihres Lohns gedeckt.
  • Bei Arbeitslosigkeit unnötig Abredeversicherung kaufen. Wer ALV bezieht, ist über die Suva geschützt. Eine zusätzliche Abredeversicherung ist rausgeworfenes Geld. Erst NACH Ende der ALV-Zahlungen relevant.
  • Unter 8 Std./Woche ohne Krankenkassen-Unfall. Ohne Unfalldeckung im KVG sind Sie bei einem Freizeitunfall komplett ungeschützt. Das ist kein Kavaliersdelikt — es geht um Ihre Existenz.
  • Nach neuem Job vergessen, Krankenkassen-Unfall zu deaktivieren. Sobald Sie wieder ≥8 Std./Woche arbeiten, können Sie die Unfalldeckung aus der Krankenkasse streichen. Sonst zahlen Sie doppelt — Arbeitgeber-NBU + KVG-Unfall.
  • 12. Was muss Ihr Arbeitgeber Ihnen beim Austritt mitteilen?

    Viele wissen nicht: Der Arbeitgeber hat gesetzliche Informationspflichten beim Austritt eines Mitarbeiters. Sie müssen nicht alles selbst recherchieren.

    📋 Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie beim Austritt zu informieren. Dazu gehören in der Regel: Das Ende der UVG-Deckung, die Möglichkeit einer Abredeversicherung, die 31-Tage-Frist, den zuständigen UVG-Versicherer und den Hinweis, dass die Krankenkasse zu informieren ist. Viele Arbeitgeber nutzen dafür ein standardisiertes Formular ihrer Unfallversicherung.

    Austrittsformular

    Die meisten Arbeitgeber händigen ein standardisiertes Formular aus (oft von der Versicherung). Darauf stehen alle Fristen — lesen Sie es genau.

    UVG-Versicherer nennen

    Der Arbeitgeber muss Ihnen mitteilen, bei welchem Versicherer (Suva, AXA, etc.) Sie aktuell NBU-versichert sind. Ohne diese Info können Sie keine Abredeversicherung abschliessen.

    Fristen benennen

    Auf dem Austrittsformular muss das konkrete Datum stehen, bis zu dem Sie die Abredeversicherung abschliessen können. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Auskünfte.

    13. Checkliste: Was muss ich vor dem letzten Arbeitstag tun?

    ✅ Aufgabe⏰ Bis wann📝 Details
    Ende des Lohnanspruchs feststellenVor AustrittNicht der letzte Arbeitstag zählt, sondern wann der Lohnanspruch (≥50%) endet
    UVG-Versicherer des Arbeitgebers erfragenVor AustrittHR fragen: «Bei welchem Versicherer bin ich NBU-versichert?»
    Startdatum des nächsten Jobs prüfenVor AustrittLiegt der Start innerhalb von 31 Tagen? → Keine Massnahme nötig
    Falls Lücke >31 Tage: Abredeversicherung beantragenInnerhalb der 31-Tage-FristBeim bisherigen UVG-Versicherer; Prämie für gewünschte Monate bezahlen
    ALV-Anspruch prüfen & ggf. beim RAV meldenSpätestens am 1. Tag ohne JobMit ALV sind Sie automatisch Suva-versichert — Abredeversicherung überflüssig
    Krankenkassen-Unfalldeckung prüfenVor Tag 32 ohne anderen SchutzKVG-Unfall einschliessen, falls kein UVG/ALV-Schutz besteht
    Nach neuem Job: Doppelversicherung vermeidenInnerhalb von 14 Tagen nach JobstartKVG-Unfall wieder streichen, sobald NBU über Arbeitgeber läuft

    Häufige Fragen (FAQ)

    Eine Abredeversicherung verlängert Ihre Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses um bis zu 6 Monate. Sie kostet je nach Versicherer CHF 40–65 pro Monat und muss innerhalb von 31 Tagen nach dem letzten Lohnanspruch beim bisherigen Unfallversicherer Ihres Arbeitgebers abgeschlossen werden.

    Berufsunfälle sind nur bis zum letzten Arbeitstag gedeckt. Nichtberufsunfälle (Freizeit, Sport, Haushalt) sind noch 31 Tage nach dem Ende des Lohnanspruchs von mindestens 50% versichert. Nach 31 Tagen erlischt der Schutz ohne Massnahme.

    Nein. Die Abredeversicherung läuft unter UVG — genau wie Ihre bisherige NBU-Deckung. Das bedeutet: Keine Franchise, kein Selbstbehalt, 100% Kostenübernahme für medizinisch notwendige Behandlungen nach Unfall — plus Taggeld und Renten. Das ist der fundamentale Unterschied zur Krankenkasse (KVG), wo Franchise und 10% Selbstbehalt anfallen.

    Nein. Die Abredeversicherung muss VOR Ablauf der 31-tägigen Nachdeckungsfrist abgeschlossen und bezahlt sein. Eine rückwirkende Deckung ist gesetzlich ausgeschlossen. Wer die Frist verpasst, kann Unfallschutz nur noch über die Krankenkasse (KVG) erhalten — mit Franchise, Selbstbehalt und ohne Taggeld.

    Die Abredeversicherung endet automatisch, sobald Sie eine neue Stelle mit mindestens 8 Stunden pro Woche antreten. Bereits bezahlte Prämien für nicht genutzte Monate werden in der Regel anteilig zurückerstattet. Informieren Sie den Versicherer über den Jobstart.

    Nein. Ob Sie selbst kündigen, entlassen werden oder ein befristeter Vertrag endet — die 31-Tage-Nachdeckung und die Möglichkeit zur Abredeversicherung gelten in allen Fällen gleich. Der entscheidende Faktor ist das Ende des Lohnanspruchs, nicht der Kündigungsgrund.

    Pro Arbeitgeber. Die 8-Stunden-Grenze gilt für jeden Arbeitgeber einzeln. Wenn Sie zwei Jobs mit je 5 Stunden pro Woche bei zwei verschiedenen Arbeitgebern haben, erreichen Sie die Grenze bei keinem von beiden — und müssen die Unfalldeckung über die Krankenkasse einschliessen. Ausnahme: Wenn Sie über eine gemeinsame Lohnbuchhaltung (z.B. bei Kantonen) abgerechnet werden, kann kumuliert werden.

    Bei unbezahltem Urlaub ruht der Lohnanspruch — damit beginnt die 31-Tage-Frist. Für Sabbaticals bis 6 Monate: Abredeversicherung beim bisherigen UVG-Versicherer abschliessen. Für längere Auszeiten: Unfalldeckung über die Krankenkasse. Wichtig: Auch AHV-Beitragslücken und Pensionskassen-Unterbruch bedenken — das sind separate Themen.

    Die Abredeversicherung gilt grundsätzlich nach UVG — die geografische Deckung hängt jedoch von Ihrem Versicherer ab. Typischerweise sind Unfälle weltweit gedeckt, die Kosten werden aber oft nur bis zu Schweizer Tarifen übernommen. In Ländern mit hohen Behandlungskosten (z.B. USA) können erhebliche Zusatzkosten entstehen. Klären Sie die genaue Ausland-Deckung vor Reiseantritt mit Ihrem Versicherer.

    Nein — im Gegenteil. Wenn Sie vor Ablauf der bezahlten Abredeversicherung eine neue Stelle (≥8 Std./Woche) antreten, endet die Abredeversicherung automatisch. Bei den meisten Versicherern werden bereits bezahlte, aber nicht genutzte Monatsprämien anteilig zurückerstattet. Fragen Sie bei Abschluss nach den genauen Rückerstattungsbedingungen Ihres Versicherers.

    Quellen & Referenzen