Das Wichtigste in Kürze
- 31 TageNachdeckung nach Ende des Lohnanspruchs
- 6 MonateAbredeversicherung maximal verlängerbar
- CHF 40–65Kosten pro Monat je nach Versicherer
- 0 CHFFranchise bei UVG/Abredeversicherung
- ALV = SuvaBei Arbeitslosigkeit automatisch geschützt
- ≥ 8 Std.NBU-Pflicht pro Arbeitgeber
Sie haben gekündigt, wurden entlassen oder Ihr befristeter Vertrag läuft aus. Neben Gehalt, Pensionskasse und Krankentaggeld stellt sich eine Frage, die viele erst spät entdecken: Bin ich morgen noch unfallversichert?
Die Antwort hängt von Ihrer Situation ab — und von einer 31-Tage-Frist, die Sie nicht verpassen sollten. Dieser Guide führt Sie durch jede Variante: Stellenwechsel, Arbeitslosigkeit, Sabbatical, Teilzeit unter 8 Stunden und mehr. Am Ende wissen Sie genau, ob Sie eine Abredeversicherung brauchen oder die Krankenkasse reicht.
Inhaltsverzeichnis
Alles zu Unfallversicherung nach Jobende- Was passiert nach dem letzten Arbeitstag?
- Die 31-Tage-Zeitleiste
- Was ist eine Abredeversicherung?
- Abredeversicherung vs. Krankenkasse
- Entscheidungsbaum
- Welche Lösung passt zu mir?
- Arbeitslosigkeit & Suva-Schutz
- Weniger als 8 Stunden pro Woche
- Unbezahlter Urlaub & Sabbatical
- Was kostet eine Abredeversicherung?
- Die 6 häufigsten Fehler
- Checkliste vor dem letzten Arbeitstag
1. Was passiert nach dem letzten Arbeitstag?
Die Unfallversicherung in der Schweiz unterscheidet zwischen zwei Situationen — und das ist der Schlüssel zum Verständnis:
Berufsunfall (BU)
Endet sofort am letzten Arbeitstag. Sobald Sie nicht mehr für den Arbeitgeber tätig sind, gibt es keinen Berufsunfall mehr — logisch, denn Sie sind ja nicht mehr am Arbeitsplatz.
Nichtberufsunfall (NBU)
Läuft 31 Tage weiter nach dem Ende des Lohnanspruchs von mindestens 50%. Danach erlischt der Schutz — ausser Sie handeln. Das betrifft Freizeit, Sport, Haushalt, Verkehr.
⚠️ Der entscheidende Punkt: Die Frist beginnt nicht am letzten physischen Arbeitstag, sondern mit dem Ende des Lohnanspruchs. Wenn Sie per Ende August kündigen und Ihr letzter Lohn am 31. August endet, läuft die NBU-Deckung bis zum 1. Oktober (31 Tage).
2. Die 31-Tage-Zeitleiste: So läuft Ihre Unfalldeckung
Letzter Lohnanspruch endet
Die NBU-Nachdeckung von 31 Tagen beginnt. Berufsunfälle sind ab hier nicht mehr gedeckt. Beispiel: Lohnanspruch endet am 31. August → Frist läuft ab 1. September.
Nachdeckung aktiv — jetzt entscheiden!
Sie sind noch gegen Nichtberufsunfälle versichert. In diesen 31 Tagen müssen Sie handeln: Abredeversicherung abschliessen, ALV anmelden oder Unfall bei Krankenkasse einschliessen.
Ohne Massnahme: Kein Unfallschutz mehr
Ohne Abredeversicherung, ALV-Anmeldung oder Krankenkassen-Unfalldeckung sind Sie ab Tag 32 komplett ohne Unfallversicherung. Ein Skiunfall, Treppensturz oder Velounfall wird zur Vollkosten-Falle.
Abredeversicherung: bis zu 6 Monate Schutz
Mit rechtzeitig abgeschlossener Abredeversicherung läuft Ihr UVG-Schutz weiter — maximal 6 Monate. Volle Leistungen: 100% Heilkosten, Taggeld, Renten. CHF 40–65/Monat.
Neuer Job — oder Krankenkasse
Entweder Sie haben wieder einen Job (≥8 Std./Woche) und sind erneut NBU-versichert — oder Sie müssen die Unfalldeckung über die Krankenkasse (KVG) einschliessen.
🗓️ Fristen-Rechner: Ihre persönlichen Deadlines
Letzten Lohnanspruch eingeben — alle Fristen auf einen Blick
Das genaue Enddatum der Abredeversicherung hängt vom tatsächlichen Vertragsbeginn ab. Die Nachdeckungsfrist berechnet sich nach Art. 3 Abs. 2 UVG (Ende Lohnanspruch).
3. Was ist eine Abredeversicherung?
Die Abredeversicherung — auch Überbrückungs- oder Interim-Unfallversicherung genannt — ist eine freiwillige Verlängerung Ihrer Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) nach UVG. Sie schliesst die Lücke zwischen zwei Jobs oder während einer Auszeit.
💡 Merksatz: Die Abredeversicherung ist keine neue Versicherung, sondern die Verlängerung Ihrer bestehenden NBU-Deckung beim selben Versicherer — zu denselben Bedingungen. Gleicher Schutz, gleicher Umfang, nur dass Sie die Prämie jetzt selbst zahlen.
| Merkmal | Regel |
|---|---|
| Maximale Dauer | 6 Monate, nicht verlängerbar |
| Abschlussfrist | Innerhalb von 31 Tagen nach Ende des Lohnanspruchs |
| Wo abschliessen? | Beim bisherigen UVG-Unfallversicherer Ihres Arbeitgebers (Suva, AXA, Groupe Mutuel, etc.) |
| Kosten | CHF 40–65 pro Monat (Suva: CHF 65, AXA/Groupe Mutuel: CHF 40–45) |
| Zahlungszeitpunkt | Spätestens am Tag des Endes der NBU-Versicherung (Tag 31) |
| Vorzeitiges Ende | Bei neuem Job mit ≥8 Std./Woche endet die Abredeversicherung automatisch |
| Leistungsumfang | Identisch mit UVG: 100% Heilkosten ohne Franchise, Taggeld (80%), Renten |
4. Abredeversicherung vs. Krankenkasse-Unfall: Der Vergleich
Das ist der wichtigste Vergleich dieses Artikels. Diese beiden Lösungen sind nicht gleichwertig. Wer nur «Unfall bei der Krankenkasse einschliessen» wählt, verzichtet auf wesentliche Leistungen.
| Leistung | Abredeversicherung (UVG) | Krankenkasse-Unfall (KVG) |
|---|---|---|
| Heilkosten (Spital, Arzt, OP) | 100% übernommen | Nach Franchise + 10% Selbstbehalt |
| Franchise | Keine (CHF 0) | CHF 300 – 2'500 (wie gewählt) |
| Selbstbehalt | Keiner (0%) | 10% bis max. CHF 700/Jahr |
| Taggeld (Erwerbsausfall) | 80% des versicherten Lohns ab 3. Tag | Nicht gedeckt |
| Invaliditätsrente | Ja (UVG-Rente) | Nein |
| Hinterlassenenrente | Ja | Nein |
| Rettung & Transport | Gedeckt (bis CHF 5'000) | 50% bis max. CHF 500/Jahr |
| Kosten pro Monat | CHF 40–65 | Im Prämienanteil enthalten (~CHF 7–15/Monat) |
| Maximale Dauer | 6 Monate | Unbegrenzt (solange KVG-Prämie bezahlt) |
Fazit: Die Abredeversicherung kostet mehr, deckt aber Erwerbsausfall, Renten und 100% der Heilkosten ohne Selbstbehalt. Die Krankenkasse ist billiger, aber ein schwerer Unfall kann Sie trotzdem mehrere tausend Franken kosten (Franchise + Selbstbehalt) — und Ihr Einkommen ist nicht geschützt.
💡 Praxis-Tipp: Wenn Sie nur 2-3 Wochen zwischen zwei Jobs haben, reicht die 31-Tage-Nachdeckung völlig. Bei 2-6 Monaten Auszeit ist die Abredeversicherung die klar bessere Wahl. Erst bei Lücken über 6 Monaten wird die Krankenkasse zur relevanten Option.
5. Entscheidungsbaum: Was brauche ich?
Ihr Weg zur richtigen Unfallversicherung
Endet Ihr Lohnanspruch? (Kündigung, Vertragsende, Austritt)
Falls ja: Die 31-Tage-Nachdeckung für Nichtberufsunfälle beginnt. Weiter zu Schritt 2.
Beginnt Ihr neuer Job innerhalb von 31 Tagen (≥8 Std./Woche)?
Falls ja: Keine Lücke — Sie brauchen nichts zu tun. Der neue Arbeitgeber versichert Sie ab Tag 1 wieder gegen NBU.
Sind Sie beim RAV gemeldet und beziehen Arbeitslosengelder?
Falls ja: Sie sind automatisch bei der Suva unfallversichert. Keine Abredeversicherung nötig. Der Schutz endet 31 Tage nach der letzten ALV-Zahlung.
Dauert Ihre Lücke länger als 31 Tage, aber weniger als 6 Monate?
Falls ja: Abredeversicherung abschliessen! Noch heute beim Unfallversicherer Ihres (ehemaligen) Arbeitgebers beantragen. CHF 40–65/Monat. Volle UVG-Leistungen.
Arbeiten Sie weniger als 8 Stunden pro Woche?
Falls ja: Sie MÜSSEN Unfall bei der Krankenkasse einschliessen. Unter 8 Std./Woche sind Sie nur gegen Berufsunfälle versichert. Ohne Krankenkassen-Unfall sind Freizeitunfälle nicht gedeckt.
Lücke über 6 Monate? → Krankenkassen-Unfalldeckung aktivieren. Bedenken Sie: Kein Taggeld, Franchise + Selbstbehalt. Evtl. zusätzlich freiwillige Einzel-Unfallversicherung prüfen.
6. Welche Lösung passt zu meiner Situation?
Szenario 1: Stellenwechsel mit 2 Wochen Pause
Alter Job endet am 31. August. Neuer Job startet am 15. September. Keine Lücke — die 31-Tage-Nachdeckung überbrückt die 14 Tage problemlos. Keine Abredeversicherung nötig.
Szenario 2: Zwei Monate Auszeit ab 31. August
Nachdeckung endet am 1. Oktober. Neuer Job beginnt erst am 1. November. → 30 Tage Lücke. Abredeversicherung nötig: beim bisherigen UVG-Versicherer vor dem 1. Oktober abschliessen, 2 Monate zahlen (CHF 80–130).
Szenario 3: Sechsmonatiges Sabbatical
Letzter Lohn endet 30. Juni. Nachdeckung bis 31. Juli. → Abredeversicherung für 5 Monate nötig (August–Dezember). CHF 200–325 Gesamtkosten. Vor Antritt klären, ob der Arbeitgeber die NBU-Nachdeckung überhaupt anbietet.
Szenario 4: Arbeitslos und beim RAV
Sie erhalten ALV-Leistungen. → Automatisch über Suva unfallversichert. Keine Abredeversicherung nötig. Der Schutz endet 31 Tage nach Ende der ALV-Zahlungen — erst dann an Abredeversicherung oder Krankenkasse denken.
Szenario 5: Teilzeit unter 8 Stunden
Sie arbeiten 6 Std./Woche. → Nur Berufsunfälle über den Arbeitgeber versichert. Nichtberufsunfälle MÜSSEN über die Krankenkasse gedeckt sein. Prüfen Sie Ihren KVG-Vertrag — Unfalldeckung fehlt oft!
Szenario 6: Länger als 6 Monate ohne Job
Die Abredeversicherung ist nach 6 Monaten ausgeschöpft. → Unfalldeckung bei Krankenkasse aktivieren. Zusätzlich: Freiwillige Einzel-Unfallversicherung für Taggeld/Renten prüfen. Ohne UVG kein Erwerbsausfall gedeckt.
7. Arbeitslosigkeit: Brauche ich eine Abredeversicherung?
Nein — solange Sie ALV-Leistungen beziehen. Wer Arbeitslosengelder erhält, ist automatisch bei der Suva gegen Unfälle versichert. Das gilt für Berufs- und Nichtberufsunfälle und deckt die vollen UVG-Leistungen ab.
⚠️ Achtung: Der Suva-Schutz endet 31 Tage nach der letzten ALV-Zahlung. Wer ausgesteuert wird (Ende der Rahmenfrist) oder keinen Anspruch mehr hat, verliert auch den Unfallschutz. Erst dann wird die Abredeversicherung relevant — und Sie haben ab diesem Zeitpunkt 31 Tage Zeit, sie abzuschliessen.
8. Weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten
✅ 8 Stunden oder mehr pro Woche
Sie sind über den Arbeitgeber gegen Berufsunfälle (BU) UND Nichtberufsunfälle (NBU) versichert. Die NBU-Prämie wird vom Lohn abgezogen (~1-2%). Sie können die Unfalldeckung aus der Krankenkasse streichen und sparen ~CHF 80–150/Jahr.
⚠️ Weniger als 8 Stunden pro Woche
Sie sind nur gegen Berufsunfälle (BU) versichert. Freizeitunfälle sind NICHT gedeckt. Sie müssen die Unfalldeckung zwingend in Ihrer Krankenkassen-Grundversicherung eingeschlossen haben. Die Stundenzahl gilt pro Arbeitgeber — zwei Jobs à 4 Std. bei verschiedenen Arbeitgebern erfüllen die Grenze NICHT.
9. Unbezahlter Urlaub und Sabbatical
Bei unbezahltem Urlaub ruht Ihre Arbeitspflicht — und damit auch der Lohnanspruch. Die 31-Tage-Regel gilt auch hier.
| Dauer des unbezahlten Urlaubs | Unfallversicherung | Massnahme |
|---|---|---|
| Bis 30 Tage | In der Regel kein Einfluss | Arbeitgeber informiert halten; 31-Tage-Nachdeckung reicht |
| 31 Tage bis 6 Monate | NBU läuft aus nach 31 Tagen | Abredeversicherung beim Arbeitgeber-Unfallversicherer abschliessen |
| Über 6 Monate | Abredeversicherung ausgeschöpft | Krankenkassen-Unfall einschliessen + evtl. Einzel-Unfallversicherung |
💡 Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, bei welchem Versicherer Sie aktuell NBU-versichert sind und wann genau die 31-Tage-Frist abläuft. Das brauchen Sie für den Antrag der Abredeversicherung.
10. Was kostet eine Abredeversicherung 2026?
Die Prämie ist versichererabhängig — es gibt keinen gesetzlichen Einheitspreis. Hier die aktuellen Richtwerte (Stand 2026):
| Versicherer | Prämie pro Monat | Zahlungsweise |
|---|---|---|
| Suva | CHF 65.– | Online über suva.ch/abredeversicherung |
| AXA | CHF 40.– | Über bisherigen Arbeitgeber-Vertrag |
| Groupe Mutuel | CHF 40.– | Über bisherigen Arbeitgeber-Vertrag |
| Andere UVG-Versicherer | ~CHF 40–60 | Direkt beim Versicherer erfragen |
Die Zahlung muss spätestens am letzten Tag der Nachdeckungsfrist (Tag 31) erfolgen. Auch angebrochene Monate werden voll berechnet — zwei Monate und eine Woche kosten also drei Monatsprämien.
10b. Praxis-Beispiel: Warum die Abredeversicherung mehr als nur Behandlungskosten schützt
Markus, 34, beendet seinen Job per 30. September 2026. Der neue Job startet am 1. Januar 2027 — 3 Monate Lücke. Er schliesst eine Abredeversicherung bei der Suva ab (CHF 65/Monat, gesamte Prämie für 3 Monate: CHF 195).
Behandlungskosten nach einem Unfall
Mit UVG/Abredeversicherung: 100% der medizinisch notwendigen Behandlung — keine Franchise, kein Selbstbehalt.
Nur mit KVG-Unfall (Franchise CHF 300): Franchise CHF 300 + 10% Selbstbehalt (max. CHF 700/Jahr) auf alle Behandlungskosten. Bei Spital-OP, Gips und Physio mehrere tausend Franken Gesamtkosten schnell mehrere hundert Franken aus eigener Tasche.
Taggeld: Einkommensschutz
Mit UVG/Abredeversicherung: 80% des versicherten Lohns ab dem 3. Tag nach dem Unfall. Für Markus: rund CHF 197 pro Tag.
Nur mit KVG-Unfall: Kein Taggeld. Jeder Tag Arbeitsunfähigkeit bedeutet kompletten Einkommensverlust. Die Krankenkasse zahlt nur Behandlung — nicht den Lebensunterhalt.
Der fundamentale Unterschied: Die Abredeversicherung (CHF 195 für 3 Monate) schützt zwei verschiedene Dinge — Behandlungskosten ohne Selbstbeteiligung UND Ihr Einkommen. Die Krankenkassen-Unfalldeckung schützt nur vor Behandlungskosten — und das mit Franchise und Selbstbehalt.
11. Die 6 häufigsten Fehler
12. Was muss Ihr Arbeitgeber Ihnen beim Austritt mitteilen?
Viele wissen nicht: Der Arbeitgeber hat gesetzliche Informationspflichten beim Austritt eines Mitarbeiters. Sie müssen nicht alles selbst recherchieren.
📋 Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie beim Austritt zu informieren. Dazu gehören in der Regel: Das Ende der UVG-Deckung, die Möglichkeit einer Abredeversicherung, die 31-Tage-Frist, den zuständigen UVG-Versicherer und den Hinweis, dass die Krankenkasse zu informieren ist. Viele Arbeitgeber nutzen dafür ein standardisiertes Formular ihrer Unfallversicherung.
Austrittsformular
Die meisten Arbeitgeber händigen ein standardisiertes Formular aus (oft von der Versicherung). Darauf stehen alle Fristen — lesen Sie es genau.
UVG-Versicherer nennen
Der Arbeitgeber muss Ihnen mitteilen, bei welchem Versicherer (Suva, AXA, etc.) Sie aktuell NBU-versichert sind. Ohne diese Info können Sie keine Abredeversicherung abschliessen.
Fristen benennen
Auf dem Austrittsformular muss das konkrete Datum stehen, bis zu dem Sie die Abredeversicherung abschliessen können. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Auskünfte.
13. Checkliste: Was muss ich vor dem letzten Arbeitstag tun?
| ✅ Aufgabe | ⏰ Bis wann | 📝 Details |
|---|---|---|
| Ende des Lohnanspruchs feststellen | Vor Austritt | Nicht der letzte Arbeitstag zählt, sondern wann der Lohnanspruch (≥50%) endet |
| UVG-Versicherer des Arbeitgebers erfragen | Vor Austritt | HR fragen: «Bei welchem Versicherer bin ich NBU-versichert?» |
| Startdatum des nächsten Jobs prüfen | Vor Austritt | Liegt der Start innerhalb von 31 Tagen? → Keine Massnahme nötig |
| Falls Lücke >31 Tage: Abredeversicherung beantragen | Innerhalb der 31-Tage-Frist | Beim bisherigen UVG-Versicherer; Prämie für gewünschte Monate bezahlen |
| ALV-Anspruch prüfen & ggf. beim RAV melden | Spätestens am 1. Tag ohne Job | Mit ALV sind Sie automatisch Suva-versichert — Abredeversicherung überflüssig |
| Krankenkassen-Unfalldeckung prüfen | Vor Tag 32 ohne anderen Schutz | KVG-Unfall einschliessen, falls kein UVG/ALV-Schutz besteht |
| Nach neuem Job: Doppelversicherung vermeiden | Innerhalb von 14 Tagen nach Jobstart | KVG-Unfall wieder streichen, sobald NBU über Arbeitgeber läuft |
Häufige Fragen (FAQ)
Eine Abredeversicherung verlängert Ihre Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses um bis zu 6 Monate. Sie kostet je nach Versicherer CHF 40–65 pro Monat und muss innerhalb von 31 Tagen nach dem letzten Lohnanspruch beim bisherigen Unfallversicherer Ihres Arbeitgebers abgeschlossen werden.
Berufsunfälle sind nur bis zum letzten Arbeitstag gedeckt. Nichtberufsunfälle (Freizeit, Sport, Haushalt) sind noch 31 Tage nach dem Ende des Lohnanspruchs von mindestens 50% versichert. Nach 31 Tagen erlischt der Schutz ohne Massnahme.
Nein. Die Abredeversicherung läuft unter UVG — genau wie Ihre bisherige NBU-Deckung. Das bedeutet: Keine Franchise, kein Selbstbehalt, 100% Kostenübernahme für medizinisch notwendige Behandlungen nach Unfall — plus Taggeld und Renten. Das ist der fundamentale Unterschied zur Krankenkasse (KVG), wo Franchise und 10% Selbstbehalt anfallen.
Nein. Die Abredeversicherung muss VOR Ablauf der 31-tägigen Nachdeckungsfrist abgeschlossen und bezahlt sein. Eine rückwirkende Deckung ist gesetzlich ausgeschlossen. Wer die Frist verpasst, kann Unfallschutz nur noch über die Krankenkasse (KVG) erhalten — mit Franchise, Selbstbehalt und ohne Taggeld.
Die Abredeversicherung endet automatisch, sobald Sie eine neue Stelle mit mindestens 8 Stunden pro Woche antreten. Bereits bezahlte Prämien für nicht genutzte Monate werden in der Regel anteilig zurückerstattet. Informieren Sie den Versicherer über den Jobstart.
Nein. Ob Sie selbst kündigen, entlassen werden oder ein befristeter Vertrag endet — die 31-Tage-Nachdeckung und die Möglichkeit zur Abredeversicherung gelten in allen Fällen gleich. Der entscheidende Faktor ist das Ende des Lohnanspruchs, nicht der Kündigungsgrund.
Pro Arbeitgeber. Die 8-Stunden-Grenze gilt für jeden Arbeitgeber einzeln. Wenn Sie zwei Jobs mit je 5 Stunden pro Woche bei zwei verschiedenen Arbeitgebern haben, erreichen Sie die Grenze bei keinem von beiden — und müssen die Unfalldeckung über die Krankenkasse einschliessen. Ausnahme: Wenn Sie über eine gemeinsame Lohnbuchhaltung (z.B. bei Kantonen) abgerechnet werden, kann kumuliert werden.
Bei unbezahltem Urlaub ruht der Lohnanspruch — damit beginnt die 31-Tage-Frist. Für Sabbaticals bis 6 Monate: Abredeversicherung beim bisherigen UVG-Versicherer abschliessen. Für längere Auszeiten: Unfalldeckung über die Krankenkasse. Wichtig: Auch AHV-Beitragslücken und Pensionskassen-Unterbruch bedenken — das sind separate Themen.
Die Abredeversicherung gilt grundsätzlich nach UVG — die geografische Deckung hängt jedoch von Ihrem Versicherer ab. Typischerweise sind Unfälle weltweit gedeckt, die Kosten werden aber oft nur bis zu Schweizer Tarifen übernommen. In Ländern mit hohen Behandlungskosten (z.B. USA) können erhebliche Zusatzkosten entstehen. Klären Sie die genaue Ausland-Deckung vor Reiseantritt mit Ihrem Versicherer.
Nein — im Gegenteil. Wenn Sie vor Ablauf der bezahlten Abredeversicherung eine neue Stelle (≥8 Std./Woche) antreten, endet die Abredeversicherung automatisch. Bei den meisten Versicherern werden bereits bezahlte, aber nicht genutzte Monatsprämien anteilig zurückerstattet. Fragen Sie bei Abschluss nach den genauen Rückerstattungsbedingungen Ihres Versicherers.
Quellen & Referenzen
- Suva — Abredeversicherung — offizielle Informationen und Online-Abschluss (CHF 65/Monat)
- BAG — Krankenversicherung — Unfalldeckung in der Grundversicherung
- SECO / Suva — Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit — Merkblatt für Stellensuchende
- AXA — Zwischen-Unfallversicherung — Abredeversicherung CHF 40/Monat
- Fedlex — UVG Bundesgesetz — Art. 3 Abs. 2: 31-Tage-Nachdeckung
- ch.ch — Arbeitslosigkeit — ALV-Anspruch und Suva-Unfallschutz
- Allianz — UVG Unfallversicherung — 8-Stunden-Regel und NBU-Erklärung